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Interne Meldestelle

GEKA mbH
Compliance-Beauftragter
Humboldtstr. 110
29633 Munster

Tel.: Frau Heller - 05192 964-245

E-Mail: Hinweis@geka-munster.de

Hinweise über interne Meldestelle nach HinSchG


Mit dem Hinweisgebersystem bietet die GEKA nicht nur allen Mitarbeitenden, sondern auch allen Dritten die Möglichkeit, Verstöße im Sinne des HinSchG zu melden.

Hinweise können persönlich, fernmündlich und schriftlich (postalisch oder Mail) der internen Meldestelle für Hinweise gemeldet werden.

Um den vertraulichen Umgang mit Hinweisen sicher zu stellen, wurde als offizielle interne Meldestelle folgendes Postfach eingerichtet:

Hinweis(at)geka-munster.de

Kein Mitarbeiter, der in redlicher Absicht Mitteilung macht, muss deshalb Nachteile befürchten. Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen bleiben unberührt. Die Vertraulichkeit wird, gemäß des rechtlichen Rahmens, bei der Bearbeitung der Meldung gewahrt.

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen der Hinweisgebung hier:

•    Hinweisgeberschutzgesetz
•    EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 

Achten Sie bei möglichen Hinweisen auf die Verständlichkeit der Meldung, auch Personen die nicht bei der GEKA mbH arbeiten, sollten den Hinweis nachvollziehen können. Die Beantwortung der klassischen W-Fragen sicheren eine umfassende Meldung: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?.

Nach Eingang eines Hinweises wird dieser einer ersten Sachverhaltsprüfung unterzogen. Sollte diese Prüfung Fragen aufwerfen, wäre es hilfreich, wenn Sie als Hinweisgeber zur Beantwortung dieser beitragen würden. Sollten Sie ihre Identität nicht offen kommunizieren, entfällt die Möglichkeit Sie über das weitere Verfahren zu informieren, angefangen mit der Eingangsbestätigung des Hinweises bis zur Rückmeldung über Maßnahmen den Verstoß zu beheben.

Die Hinweisgebende Person erhält zeitnah, spätestens nach drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung.
 

Externe Meldestellen


Neben der internen Meldestelle nehmen auch externe Meldestellen Hinweise entgegen.

Bitte bedenken Sie im Vorhinein ob eine Meldung an die interne Meldestelle angebracht wäre. Sollte dem Verstoß nach interner Meldung nicht Abhilfe geschaffen worden sein, besteht weiterhin die Möglichkeit zur Meldung an externe Stellen.

Die folgenden externen Meldestellen stehen Ihnen zur Verfügung:

•    Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
•    Externe Meldestelle beim Bundeskartellamt
•    Externe Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.